Geschäftskunden

Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente. Arbeitnehmer haben zwischenzeitlich einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Beschäftigte einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung spart. Diese sogenannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. Egal ob Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds, wir vermitteln die passende Lösung und stehen Ihnen auch beratend zur Seite, wenn es z.B. um die Neuordnung bestehender Versorgungssysteme oder die Einrichtung von Arbeitszeitkonten geht.

Direktversicherung

Hier finden Sie alle Informationen für Arbeitgeber bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

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